Nur Rentenversicherung
Als Werkstudent zahlst du über den Arbeitgeber grundsätzlich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Klar rechnen. Besser entscheiden.
Sieh in wenigen Sekunden, was von deinem Gehalt wirklich bleibt – inklusive Rentenversicherung, Steuer und eigener Krankenversicherung.
Deine Angaben
Dein verfügbares Netto
Deine Angaben bleiben auf deinem Gerät.
Werkstudentenprivileg verstehen
Als Werkstudent zahlst du über den Arbeitgeber grundsätzlich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Während der Vorlesungszeit darf dein Studium nicht durch eine regelmäßige Beschäftigung von mehr als 20 Stunden verdrängt werden.
Familienversicherung oder studentischer Tarif werden oft nicht vom Lohn abgezogen – gehören für dein echtes Budget aber dazu.
Transparent gerechnet
NettoLotse trennt Lohnabrechnung und persönliche Versicherungsbeiträge. Grundlage sind der Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), die Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung und der Programmablaufplan des BMF. Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.